I.
Allgemeines |
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1.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle von FOCUSURYA durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. |
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2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots von FOCUSURYA durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. |
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3.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß FOCUSURYA
diese schriftlich anerkennt. |
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4.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen von FOCUSURYA.
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II.
Überlassenes Bildmaterial |
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1.
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder inwelcher technischen Form
sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial. |
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2.
Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem von FOCUSURYA gelieferten
Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
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3.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. |
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4.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von FOCUSURY bzw. des
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür
geleistet wird. |
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5.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. |
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6.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial
als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
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III.
Nutzungsrechte |
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1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung. |
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2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen
einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
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3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus
den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist
maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist. |
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4.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf
der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von FOCUSURYA. Das gilt
insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung
des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten
im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des
Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials
im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von
Hardcopies geeignet sind. |
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5.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
von FOCUSURYA und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch
darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden. |
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6.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen. |
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7.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von FOCUSURYA
vorgegebenen Urhebervermerks. |
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8.
Der Urhebervermerk hat in der Form "focusurya Tilo Voelk " zu erfolgen.
Er muß so angebracht werden, daß eine eindeutige Zuordung zur entsprechenden
Abbildung möglich ist.
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IV.
Honorar |
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1.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. |
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2.
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das
Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses
schriftlich zu vereinbaren. |
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3.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und
Labor- kosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden. Sie werden bei Bedarf ebenfalls
schriftlich vereinbart. |
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4.
Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen,
wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht
wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout-
und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens DM 130,-- pro Aufnahme an. |
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5.
Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung
zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben
ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt
des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung
oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
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V.
Rückgabe des Bildmaterials |
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1.
Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch
3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen
sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung von FOCUSURYA. |
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2.
Überläßt FOCUSURYA auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern
auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von FOCUSURYA schriftlich
bestätigt worden ist. |
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3.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko
des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum
Eingang bei FOCUSURYA.
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VI.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz |
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1.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von FOCUSURYA erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. |
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2.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100%
des Nutzungshonorars zu zahlen. |
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3.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2. gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von EUR 2,00 pro Tag
und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate. |
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4.
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß FOCUSURYA die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat in Höhe von EUR 50,-- KB-Dia-Duplikat - EUR 750,--
pro Dia-Original, oder anderem Unikat - EUR 1.500,-- pro nicht wiederholbarem
Dia, oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend
dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der
Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten
ist. |
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5.
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle
in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe
in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. |
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6.
Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
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VII. |
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1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. |
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2.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. |
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3.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. |
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4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist .
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T
I L O V O E L K |